Der Weg zu uns
Sie benötigen eine Reha oder Anschlussheilbehandlung und wollen in die Waldeck Klinik?
Sie haben als Patient einen gesetzlichen Anspruch, sich Ihre Wunschklinik selbst auszusuchen.
1. Zum Arzt
Der erste Weg führt immer zum behandelten Arzt, zum Betriebsarzt oder Vertrauensarzt. Der Arzt bescheinigt die Dringlichkeit einer Reha-Maßnahme.
2. Medizinische Rehabilitation /Stationäre Vorsorgemaßnahme oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme
Der Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Beihilfe etc.) übernimmt die Kosten für den gesamten Aufenthalt. Vom Patienten ist nur eine tägliche Zuzahlung zu leisten. Zielsetzung ist vor allem die Vermeidung der Erwerbsunfähigkeit. Der zeitliche Abstand zwischen 2 Verfahren ist auf 4 Jahre festgelegt. Jedoch wird bei dringender medizinischer Notwendigkeit (Bescheinigung vom Facharzt) auch in kürzeren Abständen eine Rehabilitationsleistung gewährt. Der Arzt kann den Kurort bzw. die Reha-Klinik im Antrag empfehlen.
3. Ambulante Vorsorgemaßnahme
(Aufenthalt mit Kurarztschein) Wenn der Kostenträger keiner medizinischen Rehamaßnahme zustimmt, bleibt die Möglichkeit zum Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme. Hier übernimmt die Krankenkasse die Arztkosten (Kurarztschein) und beteiligt sich an den Kosten der Anwendungen (85 %). Eventuell erhalten Sie auch einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten. Der Patient wählt einen geeigneten Kurort und die Reha-Klinik. Es erfolgt keine Diagnostik und keine fachärztliche Betreuung.
(Anwendungen in der Waldeck Klinik nach Verfügbarkeit, ansonsten im Solemar Therapiezentrum Bad Dürrheim)
4. Privataufenthalt
Natürlich können Sie auch ohne Verordnungen einen Aufenthalt bei uns in der Waldeck Klinik buchen. Nutzen Sie dazu unsere günstigen Pauschalangebote.
Ansprechpartner:
Frau Schrenk
Telefon: 07726 – 663 607
Ihre Rechte auf eine Kur
Der traditionelle Begriff Kur umfassst ein weitverzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff Kur nicht mehr verwendet.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind vor allem die folgenden Formen von Bedeutung: Hier Klicken
Mit diesen Tipps kommen Sie zu Ihrer Reha/AHB in der Waldeck Klinik:
1. Reichen Sie das entsprechende Patienten-Wunsch-/Wahlrechtformular bei Ihrer Krankenkasse, beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA/LVA) ein.
Hier das Formular zum Download. Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld eine schriftliche Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse geben!
2. Lassen Sie sich durch eine erste Ablehnung bitte nicht abschrecken. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung und setzen Sie sich mit unserem Patientenbeauftragten in Verbindung.
Sollten Sie eine Absage erhalten, senden Sie einen Widerspruchsbrief an Ihre Krankenkasse bzw. an die Deutsche Rentenversicherung (BfA/LVA).
Hier finden Sie einen Musterbrief.
Argumentationshilfe zum Wunsch- und Wahlrecht hier: Argumentationshilfe
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und reichen Sie diese bei uns ein. Unser Patientenbeauftragter berät Sie gerne. Wir freuen uns schon auf Sie!
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Patientenbeauftragten.
Alle oben genannten Informationen sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt ohne Rechtsanspruch.