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Ihr Weg zum Heilverfahren (Kur/Reha/AHB):

Bestehen Sie auf Ihrem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht
gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA/LVA).
(Dies gilt nicht für die freie Heilfürsorge der Polizei).

Sie benötigen eine Reha bzw. Anschlussheilbehandlung und wollen in die Waldeck Klinik? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch als Patient, in die Klinik ihrer Wahl zu kommen. Bestehen Sie darauf nachdrücklich gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA bzw. LVA). Was zählt ist Hartnäckigkeit und Ausdauer. Erfahrungen haben gezeigt, dass mehrere Schreiben und bis zu 20 Telefonate nötig sind, bis die entsprechende Zusage eintrifft.

Mit den nachfolgenden Tipps kommen Sie sicher zu Ihrer Reha/AHB ins Waldeck:

Reichen Sie das entsprechende Patienten-Wunsch-/Wahlrechtformular bei Ihrer Krankenkasse, beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA/LVA) ein.

Hier das Formular zum download. 

 

 Lassen Sie sich nicht täuschen durch Aussagen, dass das „Waldeck nicht belegt werden darf“, „dem Standard nicht entspricht“ etc. Dies ist juristisch nicht haltbar. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und reichen Sie sie dem Waldeck ein. Unser Patientenbeauftragter bearbeitet dann Ihre Angelegenheit, so dass Sie in Waldeck kommen können.  

 

Das Waldeck verfügt über folgende Zertifikate:

  • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation
  • RAL-Gütesiegel
  • QS nach §20 SGB IX  

Das Waldeck arbeitet nach folgenden Leitlinien:

  •  Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
  •  Deutsche Herzstiftung
  •  Deutsche Hochdruckliga 
  •  European Society of Cardiology
  •  Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
  •  Deutsche Orthopädische Gesellschaft
  •  International Medical Wellness Association

Sprechen Sie bei einer etwaigen Ablehnung Ihres Klinikwunsches mit uns bzw. senden Sie uns den Schriftverkehr. Wir kümmern uns um alles und sorgen dafür, dass Sie ins Waldeck dürfen.

 

 Kommt eine Ablehnung oder Zuweisung in eine andere Klinik, senden Sie einen Widerspruchsbrief an Ihre Krankenkasse bzw. an die Deutsche Rentenversicherung (BfA/LVA).
Der Musterbrief zeigt Ihnen, wie’s geht:


Musterbrief:

An die Deutsche Rentenversicherung bzw. Ihre Krankenkasse

(Anschrift der für Sie zuständigen Verwaltung)

Musterstadt, den .....

 Aktenzeichen ..../Ihr Schreiben vom ........

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom ... und lege hiermit schriftlich Widerspruch ein. Ich möchte entsprechend meiner Indikation meine Rehabilitationsmaßnahme auf Grund meines Patientenwunsch- und Wahlrechts nach SGB V § 1 (2), SGB IX § 9 (1), SGB 1 § 33 (1), GG Art. 2 (2) in der Waldeck Klinik Bad Dürrheim durchführen.

 

Nach dem im §9 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen festgelegten Grundsatz, haben Rehabilitationsträger bei der Entscheidung über Leistungen den berechtitgen Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten).

 

Die Krankenkassen treffen nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls die Entscheidung, in welcher Rehabiliationseinrichtung eine stationäre Rehabilitation durchgeführt werden soll, nach pflichtgemäßem Ermessen (§40 Abs.3 Satz 1 SGB V). Bei dieser Entscheidung sind die Wünsche der Versicherten nach bestimmten Einrichtungen zu berücksichtigen.

 

Stationäre Rehabiliation wird in Einrichtungen nach §111 SGB V erbracht. Nach dem zum 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz können Versicherte außerdem zertifizierte Einrichtungen, mit denen kein Vertrag nach §111 SGB V besteht, durch Ausübung des Wahlrechts in Anspruch nehmen (§4 Abs. 2 Satz 2 SGB V).

 

 Ich bitte um die entsprechende Kostenzusage. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 Gleichzeitig informieren Sie  umgehend die andere Klinik mit folgendem Schreiben:


Klinik Muster
Adresse 

Musterstadt, den .....

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den geplanten Aufnahmetermin am .... für das Heilverfahren nicht wahrnehmen kann, da derzeit ein Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA/LVA) eingeleitet wurde.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Sollte es immer noch Widerstände seitens der Deutschen Rentenversicherung geben, beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt ein entsprechendes Schreiben laut diesem
Muster aufsetzen:
 
 


An die
Deutsche Rentenversicherung

(Anschrift der für Sie zuständigen Verwaltung)

Aktenzeichen xxxxx

Musterstadt, den ......

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Angelegenheit vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau/Herr ..........

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin/unseres Mandanten weisen wir auf die Dringlichkeit des Antrags unserer Mandantin/unseres Mandanten vom xxxx hin, welchen wir in der Anlage nochmals beifügen.

Wie Sie wissen, hat unsere Mandantin/unser Mandant einen xxxx erlitten (z.B. Herzinfarkt, Herzklappenoperation, Hüftoperation) und bedarf dringend einer kardiologischen/orthopädischen Anschlussheilbehandlung. Auf Grund des Ernstes der Lage wäre es geboten gewesen, den Antrag unserer Mandantin/unseres Mandanten umgehend zu bearbeiten. Dies ist bis heute trotz mehrmaliger telefonischer Nachfragen unserer Mandantin/unseres Mandanten nicht geschehen.

Eine verspätete Anschlussbehandlung wäre unter Umständen für unsere Mandantin/unseren Mandanten lebensbedrohlich/mit möglichen gravierenden Mobilitätseinbußen verbunden. Wir weisen darauf hin, dass wir die Deutschen Rentenversicherung als zuständigen Kostenträger für die Folgen jeder weiteren Verzögerung haftbar machen werden.

Rein vorsorglich weisen wir auch auf § 9 Abs. 1 SGB IX hin, wonach bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen werden muss. Gem. § p Abs. 1 S. 2 SGB IX ist dabei auch auf die persönliche Lebenssituation Rücksicht zu nehmen.

Es besteht damit nach den Maßstäben der aktuellen Rechtssprechung kein Grund die Klinikauswahl unserer Mandantin/unseres Mandanten nicht zu entsprechen.

Sollten wir nicht bis spätestens xxxxx positive Mitteilung haben, werden wir weitere Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 xxx

Rechtsanwalt 

 


Waldeck Klinik GmbH & Co.Familie Schrenk

 

 

Waldstraße 18
78073 Bad Dürrheim
Germany - Black Forest

Telefon: +49 (0) 180 500 6945 119
(12 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz)
Telefax: +49 (0) 77 26-80 01

E-Mail: info@klinik-waldeck


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