Für Ärzte & Sozialdienste

Die Waldeck Klinik ist zugelassen für AHB-Verfahren [einschließlich Anschlussheilbehandlung -bzw. Rehabilitation (AHB/AR)].

Die Waldeck Klinik ist eine staatlich anerkannte Krankenanstalt nach § 30 GewO. Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach
§ 23, Abs. 4, SGB V und § 40, Abs. 2 SGB V
einschließlich Anschlussheilbehandlungen (AHB) und erfüllt die Beihilfebestimmungen des öffentlichen Dienstes.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen, Landesausschuss Baden-Württemberg, hat die Waldeck Klinik als gemischte Krankenanstalt nach § 4 Abs. 5 MB/KK eingruppiert.

Reservierung/Aufnahme:
Tel.: 07726 / 663-607
und 07726 / 663-608
Telefax: +49 (0)7726 8001