Ihr Weg zur Kur & Reha - Sie haben die Wahl
Sie benötigen eine Reha oder Anschlussheilbehandlung und wollen in die Waldeck Klinik?
Sie haben als Patient einen gesetzlichen Anspruch, sich Ihre Wunschklinik selbst auszusuchen.
Sie dürfen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA bzw. LVA) darauf bestehen.
Mit diesen Tipps kommen Sie zu Ihrer Reha/AHB in der Waldeck Klinik:
1. Reichen Sie das entsprechende Patienten-Wunsch-/Wahlrechtformular bei Ihrer Krankenkasse, beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA/LVA) ein.
Hier das
Formular zum Download.
2. Lassen Sie sich durch eine erste Ablehnung bitte nicht abschrecken. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung und setzen Sie sich mit unserem Patientenbeauftragten in Verbindung.
- Sollten Sie eine Absage erhalten, senden Sie einen Widerspruchsbrief an Ihre Krankenkasse bzw. an die Deutsche Rentenversicherung (BfA/LVA).
Hier finden Sie einen Musterbrief.
- Haben Sie die Zuweisung in eine andere Klinik bekommen, schreiben Sie auch dieser umgehend einen Brief.
Hier finden Sie einen Musterbrief.
- Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und reichen Sie diese bei uns ein. Unser Patientenbeauftragter berät Sie gerne. Wir freuen uns schon auf Sie!
Sie haben noch
Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Patientenbeauftragten.
Ihre Rechte auf eine Kur
Der traditionelle Begriff Kur umfassst ein weitverzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff Kur nicht mehr verwendet.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind vor allem die folgenden Formen von Bedeutung:
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