Kostenträger
Die Waldeck Klinik ist zugelassen für AHB-Verfahren (einschließlich Anschlussheilbehandlung -bzw. Rehabiliatation (AHB/AR)).
Die Waldeck Klinik ist eine staatlich anerkannte Krankenanstalt nach § 30 GewO. Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach § 23, Abs. 4, SGB V und § 40, Abs. 2 SGB V einschließlich Anschlussheilbehandlungen (AHB) und erfüllt die Beihilfebestimmungen des öffentlichen Dienstes.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen, Landesausschuss Baden-Württemberg, hat die Waldeck Klinik als gemischte Krankenanstalt nach § 4 Abs. 5 MB/KK eingruppiert.
Eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation (DGRR) von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. liegt vor.